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Widerrufsbelehrung für Verbraucher und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Absatz

Widerrufsbelehrung für Verbraucher


Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.


Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Joachim Schmidt Immobilien
Joachim Schmidt
Kornmarkt 9
06526 Sangerhausen
Fax: +49 (0) 3222 - 8002 035
E-Mail: widerruf@wind-solar-biogas.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An:
Joachim Schmidt Immobilien
Joachim Schmidt
Kornmarkt 9
06526 Sangerhausen
Fax: +49 (0) 3222 - 8002 035
E-Mail: widerruf@wind-solar-biogas.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Ort/Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.



Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen (Joachim Schmidt Immobilien, Kornmarkt 9, 06526 Sangerhausen) werden aufgrund des veröffentlichten Objektangebots Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen und gelten nicht für die Vermittlung von Kaufverträgen über Einfamilienhäuser und Wohnungen.

§ 01
Die Maklerprovision ist am Tage des Vertragsabschlusses sofort fällig und verdient, sofern durch die Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit des Maklers ein Vertrag zustande kommt. Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter aufgrund des veröffentlichten Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kauf-/Mietinteressenten bzw. Verkäufer/Vermieter zustande.

§ 02
Wir versichern, dass wir vom Verkäufer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten. Wir erklären weiterhin, dass die gemachten Angaben/Angebot ausschließlich auf Informationen des Auftraggeber bzw. Dritter beruhen, sie sind freibleibend und unverbindlich. Wir sind selbstverständlich um richtige und vollständige Angaben bemüht, eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Irrtum oder Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

§ 03
Veröffentlichtes Objektangebot/Nachweisbestätigung/Exposés gilt als Objektnachweis.

§ 04
Ist dem Interessenten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dieses unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb von 7 Tagen, ist die Weitergabe der Informationen des Maklers an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.

§ 05
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt innerhalb eines Jahres durch einen anderen Makler oder privat erworben werden, so ist die vereinbarte Maklerprovision an uns zu zahlen. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.

§ 06
Die Maklerprovision ist am Tage des Vertragsabschlusses sofort fällig und verdient, sobald durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist sofort fällig und zahlbar nach Rechnungslegung. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin erfolgt, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.

§ 07
Kommt ein Kaufvertrag über ein anderes dem Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluss des Kaufvertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.

§ 08
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin, der Termin ist rechtzeitig mitzuteilen. Der Makler hat Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift bzw. des Mietvertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

§ 09
Die erforderlichen Informationen zum Objekt sind vertraulich zu behandeln und darf Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der Interessent ist verpflichtet, alle Informationen vertraulich zu behandeln und auch zu verhindern, dass sie aufgrund einer Nachlässigkeit von Dritten ausgenutzt werden können. Kenntnis darf er nur solchen Personen geben, die aufgrund geschäftlichen Zusammenhangs (Partner, Steuerberater, Notar, Rechtsanwalt, Bank) notwendigerweise davon zu erfahren haben. Der Bruch der Vertraulichkeit der Informationen berechtigt uns für den Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadenersatzanspruch und ist uns in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

§ 10
Die Maklerprovision beträgt bei Kaufobjekten, soweit nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart, bis 42.000,- EUR Kaufsumme: 2.975,- EUR (inkl. MwSt.) und ab 42.000,- EUR Kaufsumme: 7,14 % (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis. Die Maklerprovision gilt auch bei Übernahme des Objektes durch eine Zwangsversteigerung als vereinbart. Bei einer Wohnungsvermittlung beträgt die Maklerprovision 2,38 Monatsmieten (kalt, inkl. MwSt.) bei einem Suchauftrag vom Mieter, gemäß § 2 Abs. 1a WoVermRG. Bei gewerblicher Vermietung und Verpachtung beträgt die Maklerprovision 3,57 Monatsmieten (kalt, inkl. MwSt.). Der Interessent hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch.

§ 11
Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit dem der Interessent in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objekts ein Vertrag zustande kommt, haftet der Interessent auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Interessent auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.

§ 12
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

§ 13
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer/Vermieter ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, dass hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

§ 14
Der Interessent/Empfänger des Exposés bestätigt abschließend, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Angebot/Exposé hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Später mündlich gemachte Angaben bedürfen zu deren Rechtswirksamkeit der Textform.

§ 15
Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

§ 16
Besichtigungen sind jederzeit nach Absprache und nur mit dem Makler möglich.

§ 17
Bei Vermittlung von Unternehmen beträgt die Maklerprovision 7,14 % (inklusive MwSt.) des Kaufpreises zuzüglich der Maklerprovision für Vermietung und Verpachtung, zahlbar vom Mieter/Pächter.

§ 18
Wird mit dem Auftraggeber eine zeitliche Vergütung vereinbart, so gilt ein Stundensatz in Höhe von 98,- EUR (inklusive MwSt.), zuzüglich den Ersatz aller Behördenkosten sowie der Schreibauslagen.

§ 19
Der Makler behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

§ 20
Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.

§ 21
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute (§ 1 HGB) oder wenn der Kunde keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist der Geschäftssitz des Maklers.

Stand: 23. Dezember 2020